Die Förderrichtlinie legt drei Schwerpunkte für die Arbeiten Biologischer Stationen fest:
Regionales Profil (einschließlich Öffentlichkeitsarbeit)
Historisch aus frühreren Förderzeiträumen gewachsen sind daneben die Aufgabenfelder
Wissenschaftliche und beratende Aufgaben,
in denen Biologische Stationen qualifiziert sind und auch durch Förderung Dritter (Projekte) arbeiten können.
unter den Begriff "Schutzgebiete" im Sinne der Förderrichtlinie kann man mehrere Kategorien fassen. In erster Hinsicht sind damit Naturschutzgebiete gemeint, für die die untere Landschaftsbehörde (beim Kreis bzw. der kreisfreien Stadt ansässiges Amt für Natur-/Umweltschutz) Festsetzungen erlässt.
Darüber hinaus gibt es Schutzgebiete weiter gefasster Kategorien, z. B. die Flächen, die im Sinne der EU-Vogelschutzrichtlinie oder der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (EU-FFH-Richtlinie) schützenswert sind. Ebenfalls sind Nationalparke großflächige Schutzgebiete mit eigenen Bestimmungen - Nordrhein-Westfalen kann seit einiger Zeit den Nationalpark Eifel zu seinen Schätzen zählen.
Das ineinander geschachtelte System rechtlicher Zuständigkeiten auf Kommunal-, Regional- und Landesebene und die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen, die für die einzelnen Schutzgebietskategorien gelten, sind nicht nur für Außenstehende sehr kompliziert.
Zu den Flächen, die von einer Biologischen Station im Sinne der Förderrichtlinie betreut werden, gehören auch die naturschutzfachlich wertvollen Flächen der Nordrhein-Westfalen-Stiftung Naturschutz, Heimat- und Kulturpflege.
Die betreuende Arbeit der Biologischen Stationen fängt genau genommen bei der Beobachtung und Datenerfassung an: Bestände von Pflanzen und Tieren werden von den jeweiligen Fachspezialistinn/en ermittelt und datentechnisch erfasst.Mehr hierzu siehe unter dem Punkt "wissenschaftliche und beratende Aufgaben".
Ausgehend von der Beobachtung der Bestände werden Ziele für die beabsichtigte Entwicklung in den Schutzgebieten formuliert: wo kann man für welche Art oder für welches Artengefüge die Bedingungen verbessern; wo stören wüchsige, sich stark verbreitende weniger gefährdete Arten? Welche Maßnahmen sind notwendig? Welche Landschaftspflege, z.B. Wiesenmahd, Beweidung, Entfernung von Gehölzen, Offenhaltung von Gelände, ist in welchem Maß, zu welcher Zeit sinnvoll?
Die Entwicklung von Zielen und die Empfehlung und Planung verschiedener Maßnahmen wird von den Biologischen Stationen zum Teil nach formalen Vorgaben in Pflege- und Entwicklungsplänen zusammengefasst, die zum Beispiel für kommunale Planungsträger erstellt werden. In jedem Fall gehören diese Arbeitsschritte zu den umfassenden Managementaufgaben der Schutzgebietsbetreuung.
Die praktische Umsetzung der Maßnahmen kann auch durch die Biologischen Stationen durchgeführt werden. Zivildienstleistende, Praktikanten und ehrenamtliche Helfer leisten einen Teil der Pflegearbeiten, die zum Erhalt oder zur Entwicklung der gewünschten Biotopstruktur beitragen. Daneben gibt es auch Kooperationen mit landwirtschaftlichen Betrieben, Schäfereien, der Bundeswehr, Forstbetrieben etc., bei denen die Biologischen Stationen die Durchführung der Pflegeaufgaben organisieren und fachlich begleiten.
Biololgische Stationen können zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die im Falle von Baumaßnahmen geleistet werden müssen, Empfehlungen entwickeln.
Die fachliche Betreuung im Natuschutzmanagement kann so aussehen, dass zu Ortsterminen verschiedene zuständige Personen, z.B. Land- und Forstwirte, Behördenvertreter und Mitarbeiter der Biologischen Station zusammentreten und Probleme, Ziele und Ansprüche ihrer jeweiligen Fachrichtung hinsichtlich geplanter Maßnahmen erläutern und austauschen.
Neben dieser Arbeit ist natürlich abschließend eines wichtig: die Kontrolle durch regelmäßige Beobachtung der Schutzgebiete, insbesondere der Bereiche, in denen Entwicklungsmaßnahmen statt finden.
Zur Arbeit der Biologischen Stationen gehört es, die Landwirte als
Partner im Naturschutz zu gewinnen.
Im Rahmen des Vertragsnaturschutzes vermitteln die Biologischen Stationen den Landwirten staatliche Fördermittel, die sie als Anreiz für eine im Blick auf Naturschutzinteressen veränderte Nutzung ihrer Flächen erhalten.
Zum Vertragsnaturschutz im Rahmen des Kulturlandschaftsprogrammes NRW kann eine Übersicht über Fördermöglichkeiten beim MUNLV weiterhelfen.
Der Vertragsnaturschutz bindet als Kooperationspartner die Nutzungsberechtigten, die unteren Landschaftsbehörden, die Ämter für Agrarordnung und die Biologischen Stationen in ein Beziehungsgeflecht ein.
Bewilligungsbehörde für die Zuwendungen im Vertragsnaturschutz sind, in Abhängigkeit vom Schutzstatus der Vertragsflächen, die Ämter für Agrarordnung und / oder die Kreise und Kreisfreien Städte.
Die Biologischen Stationen sind an der Einwerbung und Ausarbeitung von Verträgen beteiligt und für die Beurteilung geeigneter Flächen und die Beratung der sie nutzenden Landwirte zuständig.
Darüber hinaus können Biologische Stationen Landwirte, insbesondere im ökologischen Landbau, in Fragen des Naturschutzes beraten und bei der Förderung der Regionalvermarktung mitwirken.
Das Regionale Profil stellt den umfassenden Begriff für Aufgaben dar, die früher begrifflich eher unter "Beratung" oder "Naturschutzbildung" gefasst wurden. "Regionales Profil" ist individuell und stützt sich auf die Kontakte und Kooperationen der Station in ihrem Umfeld. Arbeiten am Regionalen Profil umfassen alse die Information über die Arbeiten einer Station in ihren betreuten Gebieten und die Vermittlung biologischer und naturschutzfachlicher Kenntnisse. Durch Veröffentlichungen oder öffentliche Veranstaltungen wie Exkursionen bekommen Besucher Einblick in die Naturschutzarbeit.
Angefangen bei der Vermittlung von Grundlagenwissen über Artbestimmung, Verhalten oder Vorkommen verschiedener Tier- und Pflanzenarten, reicht das Regionale Profil von Vortragsveranstaltungen bis hin zu Mitmach-Aktionen, bei denen z.B. aktiv bei der Biotoppflege geholfen werden kann.
Besonders fruchtbar sind solche Veranstaltungen, bei denen nicht nur gelernt, sondern das Verantwortungsgefühl für eine bestimmte Lokalität, einen Lebensraum oder eine Art gefestigt oder geweckt wird.
Zielgruppen spezifisch werden neben Exkursionen für Erwachsene viele Schulen und Kindergärten durch die Biologischen Stationen unterstützt. Unterrichtsstunden bei der Biologischen Station ermöglichen Berührungen und Erfahrungen mit der Natur, die sonst vielen Kindern nicht mehr offen stehen.
Besonders gefährdete heimische Tier- und Pflanzenarten, die z.B. in einer hohen Gefährdungsstufe der Roten Liste stehen, können durch gezielte Maßnahmen in ihrem Bestand gefördert werden. Artenschutzprojekte beziehen sich in ihrer Zielrichtung meist auf eine oder mehrere konkrete Arten oder Artengruppen, die so unterschiedlich sein können wie Laubfrosch, Fledermäuse, Ameisenbläuling, Lungenenzian, Knabenkraut, Weißstorch, Edelkrebs usw. Neben dem reinen Reproduktionserfolg (Tiere oder Pflanzen vermehren sich "unter Aufsicht" oder werden gar vermehrt) steht immer auch die Schaffung bzw. der Erhalt eines geeigneten Lebensraumes. Bei Wieder-Ansiedlungsprojekten werden z.B. in einem neu entstandenen oder wieder optimierten Lebensraum Saatgut oder einzelne Tier-Individuen aktiv ausgebracht, oder es wird deren Einwanderung von einem angrenzenden Lebensraum ermöglicht.
Die Vielfalt der Artenschutzprojekte ist fast unüberschaubar, zumal die Grenze zwischen Arten- und Biotopschutz unscharf ist. Ein Beispiel für die Wiederbelebung eines Lebensraums sei die Schaffung von Magerwiesen durch Unterlassen der Düngung und Abräumen des Mahdgutes. Gefährdete Pflanzenarten dieser Wiesen können nun aus der "Samenbank" im Boden wieder regeneriert, oder durch aktives Ausbringen von Saatgut gefördert werden. Für den Artenschutz im Tierreich kann man beispielhaft Aktionen wie das Anlegen und die Pflege von Blänken als Lebensraum für den Laubfrosch oder die Sicherung von Winterquartieren und Wochenstuben für Fledermäuse nennen. Auch im Tierreich reicht das Spektrum des Artenschutzes vom Schaffen geeigneten Lebensraumes bis hin zum aktiven Aussetzen von Individuen in einer geeigneten Umgebung, und besonders über letzteres wird in Fachkreisen auch kritisch diskutiert. Auch die Ziele des Artenschutzes unterliegen menschlicher Abwägung und menschlichen Wertvorstellungen.
Wissenschaftliche und beratende Aufgaben lassen sich im aktuellen Aufgabenkatalog in der Schutzgebietsbetreuung, aber auch im Regionalen Profil wiederfinden. Denn: Grundlage fast aller Arbeiten sind die von einer Biologischen Station erfassten Daten - ihre Kenntnis des Betreuungsgebietes.
Bei der Datenerfassung kommen verschiedene Methoden zur Anwendung. Tiere werden z.B. mittels Sichtbeobachtung, Verhörung oder Fang bestimmt und gezählt; für Pflanzen wendet man z.B. Methoden der Vegetationsaufnahme, Kartierung einzelner gefährdeter Arten oder die Auswertung von Dauer-Aufnahmeflächen an. Zur Auswertung der Ergebnisse werden statistische Methoden verwendet; EDV-Programme zur Datenbankpflege und zur geographischen Darstellung und Auswertung gehören ebenfalls zum Handwerkszeug.
Beratung und wissenschaftliche Diskussion durch die und mit den Biologischen Stationen erfolgt z.B. in Gesprächen mit Planungsbehörden, Landnutzern, Tourismus- und Gastronomieeinrichtungen und Bauherren. Die Biologischen Stationen machen auf Vorkommen, Gefährdung, Eigenschaften und Ansprüche verschiedener Tier- und Pflanzenarten oder auf ökologische Zusammenhänge aufmerksam. Häufig ausgesprochene Empfehlungen der Biologen beziehen sich z.B. auf den Zeitpunkt von Maßnahmen - darf ein Gehölz aus naturschutzfachlicher Sicht jetzt schon gestutzt, ein Graben geräumt werden, könnte eine Mahd vorgezogen werden? Ebenso ist oft eine Beurteilung von geplanten Eingriffen gefragt - werden wertvolle Biotope durch Bau-/Abriss-/Umgestaltungsmaßnahmen beeinträchtigt oder kann man aus naturschutzfachlicher Sicht "grünes Licht" geben? Gibt es bauliche Alternativen? Zugegeben selten, aber dennoch fragen auch Bauherren, die für Naturschutzfragen sensibilisiert sind, worauf man ggf. schon in der Entwurfsphase achten kann.
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